Bestattungs- und Grabformen auf dem Neuen Friedhof Niendorf
Wahl- und Reihengräber für Särge, individuell gestaltete oder in Rasen angelegte Urnengräber und Urnenanlagen mit gemeinsamem Denkmal. Die Sarggemeinschaftsanlage am Alwin-Lippert-Weg bietet 83 Grabstätten; Pflege und jahreszeitliche Bepflanzung übernimmt die Verwaltung. Wahlgräber können bereits zu Lebzeiten erworben werden; Reihengräber sind nicht verlängerbar.
Unterschiede richtig einordnen
Beim Neuen Niendorfer Friedhof sollte nicht allein die Bezeichnung einer Grabform die Entscheidung bestimmen. Wahl- und Reihengräber können sich bei Nutzungsdauer, Verlängerung, Lagewahl und Zahl möglicher Beisetzungen unterscheiden. Urnenangebote benötigen meist weniger Fläche, sind aber nicht automatisch pflegefrei. Gemeinschafts-, Baum-, Rasen- oder betreute Anlagen können eigene Regeln für Schmuck und Bepflanzung haben.
Fragen für das Gespräch mit der Verwaltung
Erkundigen Sie sich bei der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf (gemeinsames Büro am Neuen Friedhof, Promenadenstraße 8) nach aktuell verfügbaren Formen, Gebühren, Ruhe- und Nutzungszeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, zulässigen Grabmalen und dem enthaltenen Pflegeumfang. Fragen Sie auch, ob das gewünschte Angebot in einem bestimmten Teil der Anlage liegt, wie viele Beisetzungen möglich sind und welche Pflichten während der Nutzungszeit entstehen.
Kontakt zu der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf (gemeinsames Büro am Neuen Friedhof, Promenadenstraße 8): +49 40 583834 · friedhof@kirche-in-niendorf.de.
Lage und späterer Besuch
Die Besucheradresse vom Neuen Niendorfer Friedhof ist Promenadenstraße 8, 22453 Hamburg.
Büro am Eingang Promenadenstraße 8. Ein weiterer Zugang liegt am Alwin-Lippert-Weg beim Tibarg.
Wenn die Lage innerhalb der Anlage für regelmäßige Besuche wichtig ist, lassen Sie sich Abteilung und Zugang vor der Auswahl zeigen. Der Friedhofsplan enthält 10 Orientierungspunkte, darunter Nebeneingang Sootbörn, Friedhofskapelle, Friedhofsverwaltung, U Niendorf Markt; die konkrete Vergabe einer Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.